| FUN & ACTION - WINTER: Pistenregeln der FIS – Internationaler Skiverband: 1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. 2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. An unübersichtlichen oder stark befahrenen Stellen ist langsam zu fahren, insbesondere an Kanten, am Ende von Pisten und im Bereich von Liften und Seilbahnen. 3. Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss
seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet.
Vorrang hat der vorausfahrende Skifahrer oder Snowboarder. Wer hinter einem
anderen
herfährt, muss genügend Abstand einhalten, um dem Vorausfahrenden für
alle seine Bewegungen genügend 4. Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Pistenteilnehmer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. 5. Einfahren und Anfahren Jeder Skifahrer oder Snowboarder, der in eine Abfahrt einfährt oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. 6. Anhalten Jeder Pistenteilnehmer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. 7. Aufstieg und Abstieg Ein Pistenteilnehmer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benützen. 8. Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer oder Snowboarder muss die Markierung und
die Signalisation beachten. Pisten werden nach
ihrem Schwierigkeitsgrad schwarz, rot, blau oder grün markiert. Jeder kann
eine seinen Wünschen entsprechende Piste wählen. Pisten werden mit
Hinweis-, Gefahr- und Sperrtafeln gekennzeichnet.
Ist eine Piste ge- 9. Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. Die FIS erwartet, dass Unfallflucht ebenso geahndet wird wie im Straßenverkehr und zwar auch in jenen Ländern, in denen ein solches Verhalten nicht schon ohnehin strafrechtlich verfolgt wird. 10. Ausweispflicht Jeder Skifahrer oder Snowbaorder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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