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Pistenregeln der FIS – Internationaler Skiverband:

1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. An unübersichtlichen oder stark befahrenen Stellen ist langsam zu fahren, insbesondere an Kanten, am Ende von Pisten und im Bereich von Liften und Seilbahnen.

3. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet. Vorrang hat der vorausfahrende Skifahrer oder Snowboarder. Wer hinter einem anderen herfährt, muss genügend Abstand einhalten, um dem Vorausfahrenden für alle seine Bewegungen genügend
Raum zu lassen.

4. Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Pistenteilnehmer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren und Anfahren

Jeder Skifahrer oder Snowboarder, der in eine Abfahrt einfährt oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten

Jeder Pistenteilnehmer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abstieg

Ein Pistenteilnehmer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benützen.

8. Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer oder Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. Pisten werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad schwarz, rot, blau oder grün markiert. Jeder kann eine seinen Wünschen entsprechende Piste wählen. Pisten werden mit Hinweis-, Gefahr- und Sperrtafeln gekennzeichnet. Ist eine Piste ge-
sperrt oder geschlossen bezeichnet, ist dies ebenso zwingend zu beachten wie der Hinweis auf Gefahren. Der Pistenteilnehmer soll sich bewusst sein, dass diese Vorkehrungen in seinem Interesse erfolgen.

9. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. Die FIS erwartet, dass Unfallflucht ebenso geahndet wird wie im Straßenverkehr und zwar auch in jenen Ländern, in denen ein solches Verhalten nicht schon ohnehin strafrechtlich verfolgt wird.

10. Ausweispflicht

Jeder Skifahrer oder Snowbaorder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

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